Hartes Vorgehen der indischen Behörden gegen Proteste wegen der Wählerliste

Angesichts der Verhängung von Versammlungsverboten, der Festnahme von Demonstrierenden sowie der Unterbrechung von Internetdiensten und öffentlichem Nahverkehr in Delhi und Mumbai – Maßnahmen, die während friedlicher Proteste gegen den indischen Wahlleiter ergriffen wurden – erklärte Aakar Patel, Vorstandsvorsitzender von Amnesty International Indien:

„Das Recht auf Protest ist nicht von einer behördlichen Genehmigung abhängig. Es ist durch die indische Verfassung und das internationale Menschenrechtsrecht geschützt.

Verbotsverfügungen wie jene auf der Grundlage von Paragraf 163 der indischen Strafprozessordnung … haben sich zu einem bequemen Mittel entwickelt, mit dem Behörden routinemäßig friedliche Proteste unterbinden.“

Hier ist der Link zum Statement vom 02 . 10. 2026:

Authorities trampling on human rights in crackdown on electoral roll protests

8. Oktober 2026