UAPA: Behauptungen der Zentralregierung zur Gesetzesnovelle sind irreführend

Die Behauptung der Zentralregierung, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes zur Verhinderung illegaler Aktivitäten (UAPA) internationalen Standards entsprechen, ist falsch. Mit den vorgeschlagenen Änderungen kann die Regierung eine Person als Terroristen bezeichnen. Dies verstößt gegen das Internationale Menschenrechtsgesetz und öffnet das Schleusentor zur Drangsalierung von Menschenrechtsverteidigern und -aktivisten, sagte Amnesty International India.

Am 8. Juli 2019 hat Innenminister Amit Shah in der Lok Sabha den Unlawful Activities (Prevention) Amendment Bill 2019 eingeführt. Neben anderen Änderungen schlägt der Gesetzentwurf vor, dass die Zentralregierung eine Person als Terroristen bestimmen kann, wenn diese Person 1.) Terrorakte begeht oder sich an ihnen beteiligt, 2.) sich auf Terrorakte vorbereitet, 3.) Terrorismus fördert oder 4.) anderweitig an Terrorismus beteiligt ist. Bei der Einführung des Gesetzes erklärte Amit Shah, dass der Änderungsantrag “das nationale Recht an die internationalen Verpflichtungen anpassen wird, wie sie in mehreren Konventionen und Resolutionen des Sicherheitsrats vorgesehen sind”.

 

Zum Statement: Central Government Claims On New UAPA Bill Misleading

20. Juli 2019